Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Ingmar Konnow, Rudolf-Leonhard-Str. 4, 01097 Dresden (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern geschlossenen Verträge über sämtliche Leistungen und Lieferungen des Anbieters, insbesondere – aber nicht abschließend – Beratungs-, Kreativ-, Software- und IT‑Leistungen (z. B. Konzeption, Content, Marken-/Kommunikationsberatung, UX/UI, Architektur, Implementierung, Administration, Support, Schulung). Sie gelten gleichermaßen für mündliche, telefonische und elektronische Beauftragungen und auch bei konkludentem Vertragsschluss; die AGB werden spätestens mit Inanspruchnahme der Leistung Vertragsbestandteil und gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass ihrer Einbeziehung erneut zugestimmt werden muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang. Ein Vertrag kommt spätestens zustande, wenn der Auftraggeber Leistungen anfordert oder der Anbieter mit Kenntnis des Auftraggebers tätig wird (auch telefonisch, elektronisch oder konkludent); eine fehlende Schriftform hindert den Vertragsschluss nicht. Die Abrechnung erfolgt gemäß Ziffer 6.

Kontakt:

Stand: 21. August 2025

2. Leistungen

Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein:

  • Dienstleistungen in den Bereichen IT-Administration, Systembetrieb, Fehleranalyse, Support (vor Ort und per Fernwartung), Dokumentation sowie Projektdurchführung.
  • Strategische Beratung für die Kreativwirtschaft und digitale Produkte/Dienstleistungen, einschließlich Konzeption, Content-Strategie, Marken- und Kommunikationskonzepte, UX/UI, Informationsarchitektur, sowie die Erstellung kreativer Inhalte, Prozesse und Guidelines.
  • Designleistungen (z. B. Grafik-, Layout-, Web-/Interface-Design, Gestaltung von Marken-Assets und Vorlagen).
  • Schulungen, Workshops und Coaching (Planung, Durchführung, Unterlagen, Enablement).
  • Prototyping/Proof-of-Concepts und Validierung (Produkt-/Service-Discovery, Hypothesentests).
  • Projekt- und Programmmanagement (PMO) sowie Interimsmanagement im digitalen Bereich.
  • Beratung, Architektur und Implementierung im Bereich Software/IT (z. B. Automatisierung/DevOps, Cloud, Security-by-Design), einschließlich Aufbau und Skalierung von IT-Dienstleistungs-Infrastrukturen, Toolchains, Workflows, Dokumentation und Governance.
  • Übernahme von fachlichen Führungs- und Linienaufgaben im Digitalbereich (z. B. externer Digitalverantwortlicher); die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Tätigkeit sowie unternehmerischen Aufwänden eines Selbstständigen (vgl. Ziffer 6).
  • Soweit nicht ausdrücklich als Werkvertrag vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags (§ 611 BGB) ohne geschuldete Erfolgsgarantie.
  • Der Anbieter setzt nach Möglichkeit Open-Source-Software ein (u. a. RustDesk für Fernwartung) und betreibt hierfür eigene Server bei Hetzner in Deutschland.

3. Fernwartung (RustDesk, selbstgehostet)

  • Fernwartungssitzungen werden über eine selbstgehostete RustDesk-Infrastruktur (Rendezvous-/Relay-Server) betrieben; Serverstandort ist Deutschland (Hetzner).
  • Sicherheitsmaßnahmen: TLS-verschlüsselte Verbindungen, gehärtete Server (Firewall/Portregeln, Fail2Ban, Reverse Proxy), Zugänge mit Zwei-Faktor-Authentifizierung; eingesetzte Geräte sind biometrisch bzw. per PIN gesichert.
  • Keine Aufzeichnungen: Der Anbieter fertigt während Support-Sessions keine Bildschirmaufnahmen oder Screenshots an und führt keine inhaltlichen Mitschriften sensibler Daten.
  • Vertraulichkeit der Sitzung: Zugriff auf den Bildschirm des Auftraggebers erfolgt ausschließlich durch den Anbieter; Dritte nehmen an Sitzungen nicht teil.
  • Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur die zur Problemlösung erforderlichen Daten sichtbar sind und informiert den Anbieter vorab über besonders schützenswerte Inhalte.

4. Kollaboration und Datenaustausch (Nextcloud)

  • Für den Datenaustausch und die Projektzusammenarbeit kann eine Nextcloud-Instanz (gehostet bei Hetzner, Deutschland) eingesetzt werden.
  • Zugriffe erfolgen ausschließlich TLS-verschlüsselt; Nutzerkonten werden mit Zwei-Faktor-Authentifizierung betrieben.
  • Sofern der Anbieter personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden (siehe Ziffer 8).

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Genehmigungen bereit.
  • Der Auftraggeber ist für regelmäßige, dem Risiko angemessene Datensicherungen verantwortlich und stellt vor Eingriffen (insb. Fernwartung) eine aktuelle Datensicherung sicher.
  • Der Auftraggeber wirkt bei der Fehleranalyse mit (z. B. Bereitstellung von Logdaten, Fehlerbeschreibungen) und stellt eine Testumgebung bereit, soweit erforderlich.
  • Der Auftraggeber stellt am Leistungsort eine den Arbeitsschutzvorschriften entsprechende, sichere Arbeitsumgebung bereit und haftet für Schäden, die auf Gefahrenquellen in seinem Verantwortungsbereich beruhen.
  • Die rechtliche Zulässigkeit (u. a. Marken-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutzrecht) von Inhalten, Vorgaben und Weisungen des Auftraggebers liegt in dessen Verantwortung; der Auftraggeber stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

6. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

  • Vergütungsstruktur (Staffelung): Mindeststundensatz 90,00 € netto; je nach Leistungsart gelten markt- und leistungsgerechte Sätze eines selbstständigen Dienstleisters (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern anwendbar). Mangels abweichender Vereinbarung gilt die für die beauftragte Leistungsart ausgewiesene Preiskategorie.
  • Richtwerte (netto) pro Stunde:
    • IT‑Administration/Support 90–120 €
    • Beratung/Engineering (DevOps/Cloud/Security, Prototyping/PoC) 110–150 €
    • Architektur/UX/Strategie/Brand/IA 120–170 €
    • Projekt-/Programmmanagement/Interimsmanagement 130–180 €
    • Schulungen/Workshops/Coaching 110–160 € (alternativ Tagessatz nach Vereinbarung)
    • Notfall-/Einsatz außerhalb üblicher Zeiten: Zuschlag 25–50 %.
    • Bemessung innerhalb der Spanne: Kriterien sind insbesondere Komplexität und Umfang, Verantwortung/Risiko, Dringlichkeit/Termindruck, erforderliche Spezialisierung sowie Markt- und Auslastungslage.
  • Vergütungspflicht: Die Vergütung entsteht für jede erbrachte Leistung unabhängig vom Erfolg und ab der ersten in Anspruch genommenen Zeiteinheit.
  • Zeiteinheiten (AE): Abrechnung in Einheiten zu 15 Minuten; jede angefangene Einheit wird berechnet.
  • Mindestabrechnung: 15 Minuten je Auftrag/Termin/Fernwartungssitzung.
  • Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Parkgebühren, Verbrauchsmaterial) werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern nicht anderweitig vorab vereinbart.
  • Abweichende Vergütungsmodelle (z. B. Pauschalen, Kontingente, erfolgsabhängige Vergütung) gelten ausschließlich, wenn sie vorab in Textform vereinbart wurden.
  • Optionales Pro‑Bono/Wertschätzung: Der Anbieter kann nach freiem Ermessen einzelne kurze Erstkontakte unentgeltlich erbringen (z. B. zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung); hierauf besteht kein Anspruch. Als Ausdruck der Wertschätzung sind freiwillige Spenden willkommen; diese ersetzen keine vereinbarte Vergütung.
Spende an Ingmar Konnow

Das Prinzip ist einfach: Spende, was dir die Arbeit wert ist.

Spenden
  • Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.
  • Skonto: nur, wenn ausdrücklich vorab vereinbart; im Übrigen kein Skonto/Abzug.
  • Verzugseintritt: Gegenüber Unternehmern tritt Verzug ohne Mahnung spätestens 14 Kalendertage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Verzugszinsen: Gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte (§ 288 BGB).
  • Verzugspauschale (B2B): Zusätzlich 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
  • Weiterer Verzugsschaden: Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, angemessener Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten bleibt vorbehalten.

7. Leistungszeit, Termine, Verzug

  • Termine und Reaktionszeiten sind, sofern nicht ausdrücklich zugesagt, unverbindlich und abhängig von Verfügbarkeit und Vorleistungen des Auftraggebers.
  • Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten.

8. Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

  • Sofern der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. im Rahmen von Fernwartung, Administration oder bei Nutzung der Nextcloud), wird vor Beginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
  • Unterauftragsverhältnisse beschränken sich auf notwendige Infrastruktur-Dienstleister (insb. Hetzner Online GmbH). Eine Liste wird auf Anfrage bereitgestellt.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) werden im AVV dargestellt; eine Zusammenfassung findet sich in der Datenschutzerklärung.

9. Vertraulichkeit

  • Der Anbieter verpflichtet sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten des Auftraggebers.
  • Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • An vom Anbieter geschaffenen Arbeitsergebnissen (z. B. Skripte, Konfigurationen, Dokumentationen, Konzepte, Inhalte) verbleiben die Urheberrechte beim Anbieter.
  • Der Auftraggeber erhält, vorbehaltlich vollständiger Vergütung, die einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte in dem vertraglich vereinbarten Umfang für die interne Nutzung. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  • Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte bleiben dessen Eigentum/Rechte; der Auftraggeber räumt dem Anbieter die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

11. Haftung

  • Zwingende Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  • Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt; bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Produktionsausfall sowie mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen.
  • Für Datenverlust haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht vermeidbar gewesen wäre; die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
  • Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Netzbetreibern, Stromversorgung, Hardwareschäden, Fehler von Drittsoftware/-diensten) oder für Verzögerungen/Leistungseinbußen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers.
  • Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien, Systemen oder Weisungen beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

12. Gewährleistung

  • Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Anbieter ist bei Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
  • Für Dienstleistungen wird kein bestimmter Erfolg geschuldet; es gilt Ziffer 2 (Dienstvertrag).

13. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien sind verpflichtet, einander unverzüglich zu informieren.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  • Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden.

15. Schlussbestimmungen

  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern (B2B) und Verbrauchern (B2C). Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften (insbesondere Widerrufsrechte); etwaige ausschließlich für Unternehmer bestimmte Regelungen dieser AGB finden auf Verbraucher keine Anwendung.

16. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen (nur Verbraucher/B2C)

  • Grundsatz: Verbrauchern steht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Dienstleistungsverträgen grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu (vgl. §§ 312g, 355 ff. BGB), sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
  • Erlöschen bei vollständiger Leistung: Bei Dienstleistungsverträgen erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat, nachdem der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB).
  • Wertersatz bei Beginn während der Frist: Verlangt der Verbraucher, dass der Anbieter während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft der Verbraucher später, so hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachte Leistung zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).
  • Ausnahme bei dringend notwendigen Störungsbeseitigungs‑, Reparatur‑ oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Systemen vor Ort: Erbringt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers solche Leistungen beim Verbraucher vor Ort, besteht kein Widerrufsrecht hinsichtlich der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB); hierzu können z. B. sicherheitskritische Vorfälle oder akute Datenschutzrisiken zählen. Hiervon unberührt bleiben zusätzliche, nicht dringende Leistungen oder gelieferte Waren. Remote‑Leistungen fallen grundsätzlich nicht unter diese Ausnahme.